Unternehmen, die in einer globalen Wirtschaft agieren, sind mit unterschiedlichen Rechtssystemen und damit vielfältigen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Wir beraten und vertreten nationale und internationale Klienten in allen handelsrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus der Führung und dem Betrieb eines Unternehmens ergeben.
Handelsrechtliche Streitigkeiten können in vielfältigen Kontexten auftreten, zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf von Waren, bei Verträgen zwischen Unternehmen, zwischen Gesellschaftern oder bei Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen. Solche Konflikte können für die Beteiligten erhebliche finanzielle Folgen haben. Die Prozessführung erfordert ein hohes Maß an Verständnis für die tatsächlichen Gegebenheiten, aber auch für die wirtschaftlichen Hintergründe und strategischen Interessen. Als Kanzlei stehen wir in solchen Fällen mit fundierter Beratung und kompetenter Vertretung in allen relevanten Bereichen des Unternehmens- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilprozessrechts zur Seite.
Wir sind bestrebt, Streitigkeiten vor Gericht effizient und konsequent zu führen und gleichzeitig pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen zur Streitbeilegung zu entwickeln, wobei wir die uns zur Verfügung stehenden juristischen Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen, um die Rechte unserer Klienten zu sichern oder durchzusetzen. Unser Ansatz verbindet fundiertes Fachwissen mit praxisbezogener Beratung und umfassender Erfahrung in der Streitbeilegung und im strategischen Vorgehen. Dabei folgt unsere Arbeit stets dem Prinzip Quality Always.
Rechtsanwalt
FH-Honorarprofessor – M.B.L.-HSG
Rechtsanwältin
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte DSB (Austrian Standards)
Wir beraten Start-ups, Unternehmen und Investoren in allen Fragen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts sowie bei M&A-Transaktionen. Zudem begleiten wir Klienten in sämtlichen Phasen des unternehmerischen Lebenszyklus – von der Gesellschaftsgründung über die Ausgestaltung der Corporate Governance und die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen bis zur Nachfolge oder Auflösung und Liquidation der Gesellschaft.
Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist durch seine große Vielschichtigkeit gekennzeichnet. Die daraus resultierenden Fragestellungen sind oftmals komplex und erfordern besondere Aufmerksamkeit. Wir bieten umfassende Beratung im Vergaberecht und Beihilfenrecht und begleiten unsere Klienten bei allen rechtlichen und strategischen Schritten in diesen Rechtsgebieten, damit Sie erfolgreich und rechtssicher agieren können.